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OLG Hamm, 13.12.2013 - 10 W 114/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilungsbegehren bzgl. eines unbeschränkten Alleinerbscheins; Feststellung der Testierunfähigkeit des Erblassers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen - 9 VI 206/11
- OLG Hamm, 13.12.2013 - 10 W 114/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
Testierunfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 10 W 114/12
Danach scheidet die Bejahung eines die freie Willensbildung ausschließenden Zustandes immer dann aus, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, sich über die Tragweite seiner Anordnungen - auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hierdurch Betroffenen - ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei zu handeln ( vgl. dazu BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066, 2006, 68 sowie Juris-PK-Bauermeister, 6.Aufl., § 2229 BGB Rz. 12;… Palandt-Weidlich, a.a.O., Rz.8 ff). - BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 10 W 114/12
Danach scheidet die Bejahung eines die freie Willensbildung ausschließenden Zustandes immer dann aus, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, sich über die Tragweite seiner Anordnungen - auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hierdurch Betroffenen - ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei zu handeln ( vgl. dazu BayObLG FamRZ 2000, 701;… 2002, 1066, 2006, 68 sowie Juris-PK-Bauermeister, 6.Aufl., § 2229 BGB Rz. 12;… Palandt-Weidlich, a.a.O., Rz.8 ff).
- OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16
Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren
Gerade auch der Umstand, dass sich die Testergebnisse zwischenzeitlich immer wieder auf einen Stand von 24, 26 und 27 Punkten verbessert haben, hätte einer besonderen Erläuterung durch den Sachverständigen im Hinblick auf die von ihm bejahte dementielle Entwicklung mit einem "schwerem kognitiven Verfall" bedurft (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2013, Az. 10 W 114/12, zitiert nach juris, Rn. 30, wo der dortige Sachverständige erklärt hat, es sei auffällig, dass die dortige Erblasserin ihr Testergebnis im Vergleich zum Jahr 2007 sogar verbessert habe, was mit einem normalen Demenzverlauf nicht zu erklären sei).